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Geschäfts- und Wahlordnung

Geschäfts- und Wahlordnung
des AV Aschersleben e. V.

 


1. Geltungsbereich

Diese Geschäfts- und Wahlordnung gilt sowohl bei ordentlichen als auch bei ausserordentlichen Mitgliederversammlungen bzw. Wahlen.

2. Öffentlichkeit

Die Mitgliederversammlungen sind generell nicht öffentlich. Gäste bzw. Pressevertreter können aber auf Einladung an diesen teilnehmen. Einladungen werden vom Gesamtvorstand vorgenommen. Anträge hierzu können im Vofeld gestellt werden.

3. Einberufung

Die Einberufung zu Mitgliederversammlungen richtet sich nach § 12 der Satzung des AV Aschersleben e. V.

4. Beschlussfähigkeit

Die Beschlussfähigkeit von Mitgliederversammlungen richtet sich nach den §§ 12 und 17 der Satzung des AV Aschersleben e. V.

5. Versammlungsleitung / Protokollführung

Die Versammlung wird vom Versammlungsleiter und zwei Beisitzern geleitet. Der Versammlungsleiter wird vom Gesamtvorstand gestellt. Er eröffnet, leitet und schliesst, erteilt und entzieht das Wort den Rednern. Weiterhin hat er Ordnungsgewalt und prüft die ordnungsgemässe Einberufung  und Beschlussfähigkeit. Die Beisitzer müssen nicht Mitglieder des Gesamtvorstandes sein. Sie unterstützen den Versammlungsleiter. Ebenfalls vom Gesamtvorstand wird der Protokollant/ die Protokollantin gestellt, der/die für die Erstellung und den Versand des Protokolls zuständig ist.

6. Mandatsprüfungskommission

Die Mandatsprüfungskommission prüft beim Einlass zu Mitgliederversammlungen die Anzahl der einzelnen Mandate der Mitglieder und gibt die Stimmkarten aus. Die Mandatsprüfungskommission wird vom Gesamtvorstand eingesetzt.

7. Mandate ( Stimmen )

Jeder Verein/Gruppe erhält pro angefangene 30 Mitglieder ein Mandat. Die Mitglieder des Gesamtvorstandes haben je ein Mandat. Die Revisoren haben je ein Mandat.
Generell vertreten in der Mitgliederversammlung der Vorsitzende und der Schatzmeister
- bei Verhinderung ein anderes kompetentes Mitglied - ihren jeweiligen Verein/ihre  Gruppe.
Dies ändert aber nichts an der Verteilung der Mandate pro angefangene 30 Mitglieder. ( Vorsitzende und Schatzmeister erhalten dann entsprechend mehr oder weniger Mandate für die Mitgliederanzahl ihrer Vereine/Gruppen ).

8. Antragskommission

Die Antagskommission prüft nur Dringlichkeitsanträge gem. §§ 8 und 9 der Satzung des AV Aschersleben e. V. auf deren Zulassung. Die Antragskommission wird vom Gesamtvorstand eingesetzt.

9. Redner

Jeder Versammlungsteilnehmer hat das Recht, sich zu Wort zu melden. Die Redezeit sollte fünf Minuten nicht überschreiten.

10. Anträge

Die Anträge werden vom Versammlungsleiter verlesen. Über die Behandlung dieser Anträge entscheidet die Mitgliederversammlung durch Abstimmung. Die Abstimmung über den Inhalt des Antrages erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Bei Anträgen kann einmal Pro und einmal Contra geredet werden. Danach erfolgt die Diskussion.

11. Tagesordnung

Die Tagesordnung kann auf Antrag geändert werden ( Tagesordnungspunkte können ergänzt, gekürzt oder getauscht werden ).

12. Wahlen

Die Mitgliederversammlung wählt die Kandidaten für den Gesamtvorstand und die Kassenprüfer. Die Abstimmung erfolgt nach § 12 (6) der Satzung des AV Aschersleben e. V.
Die Wahlkommission wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die Wahlkommission besteht aus drei Mitgliedern - dem Wahlleiter und zwei Wahlhelfern.
Der Versammlungsleiter übergibt die Leitung der Mitgliederversammlung an die Wahlkommission. Diese führt die Wahlen durch. Die Wahlkommission stellt das Wahlergebnis fest und gibt dieses der Mitgliederversammlung bekannt. Nach Beendigung der Wahl erstellt die Wahlkommission ein Protokoll, auf dem sowohl der Wahlleiter als auch die Wahlhelfer unterschreiben. Diese wird dem Protokollanten / der Protokollantin für das Gesamtprotokoll zur Verfügung gestellt.
Der Wahlleiter übergibt nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der Wahl die Leitung der Versammlung an den Versammlungsleiter.
Der Versammlungsleiter ruft die gewählten Kandidaten zur konstituierenden Sitzung. Über die konstituierende Sitzung ist ebenfalls ein Protokoll zu fertigen, was im Anschluss an den/die Protokollanten/- in für das Gesamtprotokoll übergeben wird.



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