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Wettkampfordnung

Wettkampfordnung
des AV Aschersleben e. V.

 
Für alle Wettkämpfe ( Austragung Landgruppen-, Stadtgruppen-, Vereinspokale u. a. Wettkampfveranstaltungen ) an allen Gewässern des AV Aschersleben e. V. gelten folgende Regelungen:

1.    Das Auslosen des Angelplatzes und das Auswiegen wird ausschliesslich durch den Sportwart oder einem von ihm benannten Vertreter vorgenommen.

2.    Fällt einer Mannschaft ein Sportsfreund aus, so kann auch ein Sportsfreund eines anderen Vereins/Gruppe die Mannschaft vervollständigen.

3.    Es darf nur mit einem ½ kg fertigem Trockenfutter bei Wettkämpfen, die an der ATKA oder am Ellernteich in Reinstedt ausgetragen werden, geangelt werden. Ansonsten darf nur mit 1 kg Trockenfutter geangelt werden.

4.    Es darf nur mit jeweils einer Handangel mit einer frei tragenden Pose geangelt werden. Stippen dürfen nur bis zu einer Länge von 13m verwendet werden.

5.    Es muss ein Setzkescher von mindestens 3m Länge und einem Durchmesser von 40cm verwendet werden. Bei einem Rechteck beträgt der Umfang 120cm. Ein Unterfangkescher ist bei Bedarf zu verwenden und generell mitzuführen.

6.    Maränen, Zander, Äschen, Hecht, Forellen und Barsch dürfen nicht gehältert werden.

7.    Bei Fischen, die ein Mindestmass haben, dürfen nur massige Fische gehältert werden.

8.    Der Fang eines Barsches wird mit 50 Punkten gewertet. Eine untermassige Schleie mit 200 und ein untermassiger Karpfen wird mit 500 Punkten gewertet.

9.    Fünf Minuten vor Beginn des Wettkampfes wird auf Weisung des Verantwortlichen angefüttert.

10.  Nach dem Startbeginn ist es nicht gestattet, den Angelplatz zu verlassen, es sei denn zur Verrichtung von Notdurften oder anderen dringlichen Problemen nach Absprache mit dem Verantwortlichen.

11.  Der Wettkampf dauert in der Regel drei Stunden, kann aber durch den Verantwortlichen abgebrochen, verkürzt oder verlängert werden.

12.  Jeder Sportsfreund / Sportsfreundin hat nach Beendigung des Wettkampfes zum Auswiegen des Fanges am Angelplatz zu verbleiben.

13.  Die Fische sind generell schonend anzulanden.

14.  Gegen die geltenden Bestimmungen des Fischereigesetzes, der Fischereiordnung sowie der Gewässerordnung darf keinesfalls verstossen werden.

15.  Bei Nichteinhaltung dieser Ordnung erfolgt die Disqualifikation.


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